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Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Staat fördert bei Arbeitnehmern die Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL).

Um sich diesen Zuschuss zu sichern, können Sie Ihre VL wahlweise auf ein Bausparkonto oder einen förderfähigen Sparvertrag einzahlen.

Welche Einkommensgrenzen gelten?
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
  • Alleinstehende: 17.900 Euro bzw. 20.000 Euro
  • Verheiratete: 35.800 Euro bzw. 40.000 Euro

Höhe der möglichen Förderung
Dies hängt in erster Linie von der gewählten Sparform ab:
  • für Einzahlungen auf ein Bausparkonto erhalten Sie 9 % p.a. auf
    max. 480 €/960 €* Sparleistung
  • Einzahlungen auf einen förderfähigen Sparvertrag werden mit 20 % auf max. 400 €/800 €* pro Jahr belohnt
*alleinstehend/verheiratet

Sichern sie sich noch für dieses Jahr Ihre Sparzulage und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Beraterinnen oder Berater!

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